Mit rund 16'000 Mitgliedern – darunter Wohneigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften, private Vermieter sowie weitere Grundeigentümer – vertritt der HEV Baselland eine zentrale Bevölkerungsgruppe des Kantons Basel-Landschaft.
Quartierpläne sind seit Jahrzehnten ein zentrales und bewährtes Instrument der Raumplanung. Sie verbinden hoheitliche Festlegungen (Sondernutzungsplanung) mit privatrechtlicher Koordination (Quartierplanverträge) und schaffen damit Planungssicherheit, Rechtsfrieden und verlässliche Rahmenbedingungen für öffentliche und private Investitionen.
Die vorliegende Vorlage schlägt einen Systemwechsel vor: Mit der Reduktion von Zustimmungserfordernissen (Quoren) und der Ausweitung kommunaler Änderungskompetenzen würden Mitwirkungs- und Schutzrechte der Eigentümerschaft substanziell geschwächt. Der Regierungsrat begründet dies pauschal mit «Flexibilisierung» und der «Vermeidung von Blockaden», ohne die behauptete Problemlage belastbar zu dokumentieren.
Gemäss Landratsvorlage bestehen im Kanton derzeit 492 Sondernutzungsplanungen, wovon rund 200 älter als 20 Jahre sind. Dieses Instrument wird also breit genutzt – ein genereller «Stillstand» ist daraus nicht ableitbar.
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