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Stellungnahme HEV Schweiz zu den Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

12.12.2022

Verordnungsentwürfe zu den Verwendungsbeschränkungen und Verboten, zur Sofortkontingentierung, zur Kontingentierung, zur Netzabschaltung im Bereich Strom sowie zur Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes (Massnahmen im Fall einer Strommangellage)

Die Grundprinzipien der Bewirtschaftungsmassnahmen im Falle einer Strommangellage sind bereits seit längerem bekannt. Die Massnahmen wurden dieses Jahr konkretisiert und gemeinsam mit Wirtschaft, Kantonen und anderen betroffenen Kreisen weiterentwickelt. Im Falle einer schweren Strommangellage würden die Massnahmen an die Schwere der Mangellage und die aktuelle Situation angepasst und die Verordnungen erst dann in Kraft gesetzt werden. Von den fünf Verordnungsentwürfen hat einzig die Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie spezifische Berührungspunkte für Immobilieneigentümer. Zentral sind vor allem die in den Anhängen 1 und 2 aufgelisteten Beschränkungen und Verbote für eine Vielzahl elektrischer Geräte im Haushalt sowie die Vorgaben der maximal zulässigen Raumtemperatur.

Der HEV Schweiz unterstützt das vorgeschlagene Kaskadensystem. Im Folgenden äussern wir uns nur zu den Bestimmungen mit spezifischem Bezug zum Immobilieneigentum und nehmen nur zur Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie Stellung. HEV Schweiz kann die in Anhang 2 zu Art. 4. Abs. 1 grundsätzlich mittragen. Einige der Verbote sind allerdings nicht praxistauglich in der Durchführung und Kontrolle und gehören nicht in die Verordnung, sondern in einen Aufruf an die Bevölkerung Eine Maximaltemperatur von weniger als 20 Grad Celsius lehnt der HEV Schweiz aus diversen Gründen ab.