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Hände weg vom Eigentum

HEV BL
07.05.2025

Was der Kanton Basel-Landschaft derzeit plant, ist hochproblematisch aus Sicht der Eigentümer: Quartierpläne sollen künftig nicht mehr einstimmig, sondern per Zweidrittelmehrheit geändert werden können – gegen den Willen einzelner Eigentümer.

Das käme einer Enteignung durch die Hintertür gleich. Wenn eine Mehrheit darüber entscheidet, was mit meinem Grundstück geschieht, ist das kein rechtsstaatliches Verfahren mehr, sondern Willkür.

Eigentum steht unter dem Schutz der Bundesverfassung – Artikel 26 garantiert diesen Schutz ausdrücklich und ohne Einschränkung. Wer auf Basis eines rechtsgültigen Quartierplans investiert und im Vertrauen auf klare Regeln mit anderen Eigentümern eine verbindliche Vereinbarung eingeht, darf erwarten, dass diese nicht nachträglich unterlaufen werden kann. Sonst verliert Planung jede Verlässlichkeit.

Die Regierung argumentiert mit «Flexibilität» und «praktischen Lösungen». In Wahrheit geht es um die Entmachtung von Einzelnen – ohne Mitsprache, ohne Entschädigung. Das ist nichts weniger als schleichende Enteignung. Wer so das Planungsrecht uminterpretiert, schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat und untergräbt die Investitionssicherheit. Der HEV Baselland warnt: Das ist keine Modernisierung – das ist ein Angriff auf das Eigentum.

Die Praxis zeigt bereits heute, wohin die Reise geht: Gemeinden signalisieren Eigentümern, dass ihr Widerstand nichts mehr zählt. Besonders brisant wird es, wenn der Staat selbst als Grundeigentümer beteiligt ist – und sich damit in eine Mehrheit einreiht, die über andere entscheidet. Wer schützt dann noch den Einzelnen?

Unsere Haltung ist klar: Quartierpläne sind privatrechtliche Verträge und brauchen Konsens – keine Abstimmungen nach Mehrheitsprinzip. Wer den Rechtsfrieden will, schützt das Eigentum. Die Regierung täte gut daran, dieses Vorhaben zu stoppen, bevor es zum nächsten juristischen Debakel wird.

Denn wenn demokratisch vereinbarte Verträge nachträglich durch Mehrheiten ausgehebelt werden können, verliert der Rechtsstaat seine Verlässlichkeit – und mit ihm das Vertrauen der Bürger.